Das Gericht entschied für Hogl
Bezirksrichterin wies im „Schalladorfer Prozess“ die Klage ab. WULLERSDORF (ae). Vorläufiger Schlusspunkt im Gerichtsverfahren von fünf Schalladorfern gegen Bürgermeister Richard Hogl und Ortsvorsteher Günther Rohrer. Nachdem vorher schon ein Strafverfahren gegen die beiden Politiker eingestellt worden war, wurde nun auch eine Zivilrechtsklage der Schalladorfer Bürger vom Bezirksgericht Hollabrunn abgewiesen.
5.000 Euro für die Kläger
Die Richterin begründete ihr Urteil damit, dass Mitteilungen an die Polizei nur dann zivilrechtlich verfolgt werden können, wenn sie wissentlich falsch sind. Weiterer Schlag für die Kläger: Sie wurden auch zum Ersatz der Verfahrenskosten und der Anwaltskosten der Beklagten „verdonnert“, die insgesamt an die 5.000 Euro ausmachen. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig, ein Einspruch könnte also noch folgen. Kurz die Vorgeschichte: Nachdem 2012 in Schalladorf insgesamt 17 Jungbäume abgeschnitten wurden, und es im Dorf noch weitere Vandalenakte gab, nannten Bürgermeister Richard Hogl und Ortsvorsteher Günther Rohrer der Polizei Namen von fünf eventuell der Tat Verdächtigen, die sie vorher „in der Gerüchteküche“ des Ortes gehört hatten. Was zur Folge hatte, dass die fünf Bürger gegen Hogl und Rohrer gerichtlich vorgingen, nachdem sich Richard Hogl geweigert hatte, sich für die Namensnennungen zu entschuldigen. Nachdem die beschuldigten Bürger mit einer Strafanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung nicht durchgekommen waren, versuchten sie es nun auf dem Zivilrechtsweg.
Gerechtigtkeit siegte
Bürgermeister Richard Hogl nach dem Richterspruch: „Jedes andere Urteil als die Verfahrenseinstellung hätte ich als ungerecht empfunden. Es kann doch nicht sein, dass man in einem Rechtsstaat keine Verdächtigen der Polizei melden darf, ohne Gefahr zu laufen, dass man dafür bestraft wird.“ Ende der Baum-Posse
Freispruch / Richterin Carla Bausback entschied, dass Bürgermeister Hogl und Ortsvorsteher Roher keinen Fehler gemacht haben, als sie Namen nannten, um Ermittlungen voranzutreiben.
Von Sandra Frank SCHALLADORF, HOLLABRUNN / „Wir haben ein Urteil“, verkündet Wullersdorfs Bürgermeister Richard Hogl. „Günther Rohrer und ich wurden freigesprochen.“ Zur Erinnerung: Bürgermeister Richard Hogl und Schalla-dorfs Ortsvorsteher Günther Rohrer wurden von fünf Schalladorfern – Johann Zöch, Rene Schimann, Josef Lust, Fritz Vollmann und Manfred Thein – wegen Ehrenbeleidigung angezeigt. Grund dafür war, dass Hogl und Rohrer der Polizei diese fünf Namen nannten, um die Ermittlungen im Fall der umgeschnittenen Bäume voranzutreiben. Die Kläger forderten eine öffentliche Entschuldigung der beiden Gemeindevertreter, da sie zu unrecht verdächtigt wurden. Doch das wollten weder Hogl noch Rohrer, da sie nur die Ermittlungen vorantreiben aber niemanden aktiv anzeigen wollten. Carla Bausback, Richterin am Hollabrunner Bezirksgericht, musste nun entscheiden, ob tatsächlich ein Fehlverhalten von Bürgermeister und Ortsvorsteher vorliege. Ihr Urteil: „Das Klagbegehren (...) wird abgewiesen.“ „Ich bin natürlich froh, dass es so gekommen ist. Ich habe ja immer gesagt, ein Richter soll entscheiden, ob ich schuldig bin“, sagt Hogl. Und in diesem Fall entschied Richterin Bausback, dass die beklagten Parteien nicht schuldig seien. Eine Mitteilung an die Polizei sei dann strafbar, wenn diese wissentlich falsch ist. Bei beiden Beklagten sei das nicht der Fall gewesen. „Diese Tatsache ist mir sehr wichtig“, meint Hogl. Denn wenn man stets Angst haben müsse, verklagt zu werden, dann würden die Menschen nie mehr die Polizeiarbeit unterstützen. Johann Zöch, einer der Kläger, erfuhr erst durch den Anruf der NÖN, dass es in dieser Causa bereits ein Urteil gibt. „Ich kann mir das gar nicht vorstellen, dass sie freigesprochen wurden“, ist der Schalladorfer überrascht, als er von dem Freispruch hört. Ob er und die vier anderen Männer gegen das Urteil Berufung einlegen werden, wisse er noch nicht. „Das müssen wir erst beratschlagen und das können wir erst, wenn wir das Urteil schriftlich haben“, behält Zöch alle Optionen im Auge. Die Rettung der Zivilcourage
Sandra Frank über einen Freispruch, der mehr ist als ein Urteil.
Um einen Fall zu klären, ist die Polizei auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Ob es ratsam ist, diesem Aufruf zu folgen, stand mit dem Urteil in der „Schalladorfer Baum-Posse“ auf der Kippe. Bürgermeister und Ortsvorsteher nannten der Polizei Namen, die ihnen rund um umgeschnittene Bäume immer wieder untergekommen waren. Die Beschuldigten ließen sich das nicht gefallen und klagten die Gemeindevertreter wegen Ehrenbeleidigung. Sicher, besonders in einem kleinen Ort wie Schalladorf ist es für die Beschuldigten mehr als unangenehm, wenn die Polizei gegen sie ermittelt. Aber gerade in einem Dorf sollte es doch möglich sein, solche Angelegenheiten außerhalb des Gerichtssaals, vielleicht am Wirtshaustisch, zu klären. Stocken die Ermittlungen, heißt es gleich: Die Polizei macht ja nichts. Aber wer würde den Einsatzkräften noch Hinweise liefern, wenn er mit der Angst leben muss, danach angezeigt zu werden? Niemand. Richterin Bausback sprach die Gemeindevertreter frei und rettete somit die Zivilcourage.